ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Szilvia Ötvös

Im Buchhorn 2. 74545 Michelfeld

+49 155 10059282

szilvia.oetvoes@gmail.com

1.Vor dem Termin

1.1.Terminsicherung und Anzahlung

1.1.1. Nachdem ein Termin mit dem Kunden vereinbart wurde, ist eine Anzahlung von 100 Euro erforderlich. Diese dient zur Sicherung des Termins und wird am Tag des Tätowierens mit dem Gesamtpreis des Tattoos verrechnet.

1.1.2. Die Anzahlung deckt die im Vorfeld geleisteten Arbeiten ab, wie beispielsweise die Kundenberatung, die Terminvereinbarung und das Entwerfen des Wunschmotivs. Zudem stellt die Anzahlung eine Ausfallgebühr für den Termin dar. Sie muss spätestens 5 Werktage nach der Terminbestätigung eingehen, andernfalls verfällt der vereinbarte Termin.

1.1.3. Es entsteht ein Rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.

1.2.Absage und Stornierung

1.2.1. Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer spätestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden.

1.2.2. Sollte der Kunde den Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können und den Tätowierer nach der 48-Stunden-Frist kontaktieren, verfällt die Anzahlung. Dies gilt auch im Falle einer vollständigen Absage aufgrund der verspäteten Mitteilung. Auch bei einer Terminverschiebung, die nach der 48-Stunden-Frist erfolgt, verfällt die Anzahlung, da die Absage zu spät eingegangen ist. Diese Anzahlung wird somit als Ausfallgebühr betrachtet.

1.2.3. Zusätzlich wird die Anzahlung in keinem Fall zurückerstattet, auch bei einer rechtzeitigen Absage, wie zum Beispiel zwei Wochen vor dem Termin. Das Geld ist bereits in die Erstellung des Motiventwurfs eingeflossen, der mit Zeitaufwand und kreativer Arbeit des Künstlers verbunden ist. Diese Anzahlung deckt jedoch nicht die vollständigen Kosten des Designs, weshalb sie nicht herausgegeben wird. Auch wenn der Termin rechtzeitig abgesagt wird, bleibt die Anzahlung aus diesen Gründen einbehalten.

1.2.4. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.

1.2.5. Im Falle einer Schwangerschaft kann hier die Anzahlung in Form eines Gutscheines ausgezahlt werden.

1.2.6. Sollte der Termin aufgrund einer Erkrankung des Tätowierers verschoben werden müssen, wird die bereits geleistete Anzahlung selbstverständlich auf den neuen Termin übertragen. Der Kunde behält somit die Möglichkeit, den Termin zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen, ohne einen Verlust der Anzahlung zu erleiden.

1.3. Gesundheitszustand des Kunden

1.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Studio alle relevanten Gesundheitsinformationen mitzuteilen, die für die Durchführung des Tattoos wichtig sein können (z.B. Allergien, Hauterkrankungen, Einnahme von Medikamenten).

1.3.2. Der Tätowierer behält sich das recht vor, den Termin zu verschieben oder abzulehnen, wenn der Gesundheitszustand des Kunden eine sichere Durchführung des Tattoos beeinträchtigen könnte.

1.3.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeruht, gesund und nüchtern zum Tattoo-Termin zu erscheinen. Außerdem sollte der Kunde vor dem Termin eine ausgewogene und sättigende Mahlzeit zu sich nehmen, um einen stabilen Kreislauf während des Tätowierens zu gewährleisten.

1.3.4. Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde auf den Konsum von Alkohol, koffeinhaltigen Getränken, Drogen sowie blutverdünnenden Medikamenten (z.B. Aspirin) verzichten. Der Besuch von Solarien oder die Anwendung von Selbstbräunungscremes sollte mindestens eine Woche vor dem Tattoo-Termin unterlassen werden. Auch direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden, um das Risiko eines Sonnenbrandes zu minimieren. Zudem darf der Kunde keine Medikamente wie Cortison oder Antibiotika einnehmen.

1.3.5. Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen oder physischen Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen, und muss deshalb aufgefordert werden, das Studio zu verlassen, wird ihm 50% des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

1.4. Kleidung

Der Tätowierer übernimmt keine Haftung, falls die Kleidung, Schuhe oder Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmitteln, Blut oder ähnlichem in Kontakt kommt. Es wird empfohlen, dass der Kunde bei dem Tattoo-Termin alte und/oder schwarze Kleidung sowie Schuhe trägt, um möglichen Flecken vorzubeugen.

1.5. Tattoo Motiv

1.5.1. Der Entwurf kann erst am Termin gesichtet und besprochen werden.

1.5.2. Sollten nach Anschauung des Entwurfs kleine Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.

1.5.3. Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwands wird dies mit dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt.

1.5.4. Das Motiv für das Tattoo kann spätestens eine Woche vor dem Termin noch vollständig geändert werden. Spontane, große Änderungen am Design oder die Wahl einer komplett anderen Körperstelle sind jedoch nicht möglich. Sollte der Kunde eine kurzfristige Änderung wünschen, muss der Termin eventuell verschoben werden, und die bereits geleistete Anzahlung wird einbehalten.

Der Tätowierer behält sich das Recht vor, von dieser Möglichkeit zur Terminverschiebung Gebrauch zu machen.

1.5.5. Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für falsch geschriebene Schriftzüge, unabhängig von der Sprache. Der Kunde ist verpflichtet, den Schriftzug vor dem Tätowieren sorgfältig zu überprüfen. Dies erfolgt in der Regel vor Ort, um sicherzustellen, dass alle Buchstaben und Wörter korrekt sind. Sollte nachträglich ein Fehler festgestellt werden, liegt die Verantwortung dafür beim Kunden, da der Schriftzug zuvor ausdrücklich vom Kunden geprüft und freigegeben wurde.

1.5.6. Das Studio behält sich das Recht vor, Kundenwünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn es sich um politische Motive oder Stilrichtungen handelt, die aus künstlerischen Gründen nicht umsetzbar sind.

1.6. Mindestalter

Das Tätowieren ist ausschließlich für volljährige Personen vorgesehen. Das Mindestalter für das Tätowieren beträgt 18 Jahre. Der Kunde erklärt mit der Terminbuchung und der Bestätigung, dass er zum Zeitpunkt der Tätowierung mindestens 18 Jahre alt ist.

2. Während des Tattoo-Termins

2.1.Einverständniserklärung

Vor dem Tätowieren ist der Kunde verpflichtet, eine Tattoo-Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

2.2. Cover Up

Bei einer Tätowierung, die als Cover-Up (Überdeckung eines alten Tattoos) ausgeführt wird, kann der Tätowierer nicht garantieren, dass das alte Tattoo sowohl unmittelbar nach dem Tätowieren als auch nach der Heilung vollständig unsichtbar bleibt. Zudem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für mögliche Wechselwirkungen zwischen der bestehenden und der neuen Tattoofarbe sowie für nicht vorhersehbare Hautreaktionen.

2.3. Verhalten während der Sitzung

2.3.1. Verhalten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, während der Sitzung respektvoll und ruhig zu bleiben. Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor oder während der Sitzung ist strengstens untersagt, da dies die Gesundheit des Kunden gefährden kann und zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen kann.

2.3.2. Recht des Tätowierers zu dem Abbruch der Sitzung

Der Tätowierer behält sich das Recht vor, die Sitzung jederzeit abzubrechen, wenn der Kunde sich unkooperativ verhält, die Anweisungen des Tätowierers missachtet oder die Sicherheit des Tätowierers gefährdet wird (z.B. durch aggressives Verhalten oder starke Alkoholisierung). In diesem Fall ist der Kunde dennoch zur Zahlung verpflichtet. In diesem Fall wird dem Kunden  50% des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos, als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

2.4. Begleitpersonen

2.4.1 Kein Zutritt für Begleitpersonen

Um eine entspannte und konzentrierte Atmosphäre während der Tätowierung zu gewährleisten, sind Begleitpersonen im Studio nicht erlaubt. Auch wenn ich verstehen kann, dass viele Kunden ihre Begleitperson zur Unterstützung mitbringen möchten, ist es in meinem Studio aus bestimmten Gründen nicht möglich, diese zuzulassen.

2.4.2 Einflüsse auf die Entscheidung

Als Tätowiererin habe ich jahrelange Erfahrung darin, gemeinsam mit meinen Kunden die richtigen Designs zu finden und diese so umzusetzen, dass sie mit dem Endergebnis rundum zufrieden sind. Begleitpersonen können jedoch unbewusst eine negative Beeinflussung auf die Entscheidungsfindung haben. Es ist häufig der Fall, dass Meinungen und Vorschläge von außen den kreativen Prozess oder die Entscheidung des Kunden beeinflussen – sei es durch ZweifelUnverständnis oder unkonstruktive Kommentare. Als Künstlerin sehe ich es als meine Aufgabe an, dir zu helfen, das Tattoo zu finden, das am besten zu dir und deinen Vorstellungen passt.

2.4.3 Meine Unterstützung während der Sitzung

Ich bin mir bewusst, dass viele Kunden Unterstützung aufgrund der Schmerzen wünschen, die während des Tätowierens auftreten können. Keine Sorge, ich bin bestens vorbereitet und habe umfangreiche Erfahrung, um dich während der gesamten Sitzung bestmöglich zu unterstützen. Du kannst dich darauf verlassen, dass ich dafür Sorge, dass du dich so wohl wie möglich fühlst und die Sitzung so angenehm wie möglich verläuft.

2.4.4 Recht des Tätowierers, Begleitperson zu entfernen

Sollte ich feststellen, dass eine Begleitperson den kreativen Prozess oder die Atmosphäre negativ beeinflusst, behalte ich mir das Recht vor, diese Person höflich zu bitten, das Studio zu verlassen. Dies kann der Fall sein, wenn ich merke, dass die Person den Kunden in seiner Entscheidungsfindung stört oder eine unangemessene Atmosphäre schafft. Mein Ziel ist es, dir die bestmögliche Erfahrung zu bieten, und das bedeutet, dass wir als Team ohne äußere Einflüsse zusammenarbeiten.

3. Nach dem Tattoo-Termin

3.1 Beschädigungen und Nachbesserungen

Der Tätowierer wird sich bemühen, das Tattoo nach den vereinbarten Vorstellungen des Kunden auszuführen. Sollte es jedoch innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Tätowieren zu kleineren Nachbesserungen kommen (z.B. Ausbessern von verblassten Linien oder Farbe), verpflichtet sich der Tätowierer, diese auf Anfrage und nach Absprache mit dem Kunden durchzuführen. Größere Änderungen am Design oder der Stilrichtung sind nach Abschluss des Tätowierens nach Absprache möglich.

3.2. Pflege und Garantie

Für das Ergebnis des Tattoos übernimmt der Tätowierer keine Garantie, wenn der Kunde die Pflegehinweise nicht ordnungsgemäß befolgt. Der Kunde ist verpflichtet, das Tattoo während des Heilungsprozesses sorgfältig zu pflegen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

3.3. Pflegeempfehlung

Damit das Tattoo optimal heilt, wird der Kunde gebeten, die Pflegeempfehlungen des Tätowierers sorgfältig zu befolgen. Diese Empfehlungen werden jedem Kunden am Ende des Tattoo-Termins schriftlich mitgegeben und sind zusätzlich auf der Website des Studios abrufbar. Für etwaige Komplikationen aufgrund der Nichtbeachtung der Pflegehinweise übernimmt der Tätowierer keine Haftung.

3.4. Nachstechen

Unter Nachstechen versteht man die punktuelle Nachbearbeitung des Tattoos, um kleinere Mängel zu beheben, die durch den Tätowierer oder mangelhafter Pflege verursacht wurden.

Das erste Nachstechen ist kostenpflichtig. Der Termin für das Nachstechen muss jedoch spätestens ein 6 Monate nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin zwischen dem Tätowierer und dem Kunden vereinbart werden.

Sollte der Kunde die Pflegehinweise des Tätowierers nicht beachtet haben und dies zu Problemen geführt haben, ist auch das weitere Nachstechen kostenpflichtig.

Wenn der Nachstechtermin nicht wahrgenommen werden kann, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 1.2.

4. Urheberrecht

4.1 Eigentum an Tattoo-Designs

Der Tätowierer behält das Urheberrecht an den von ihm entwickelten Designs. Der Kunde erhält lediglich das Recht, das Tattoo als Körperkunst zu nutzen, jedoch ohne das Recht, das Design für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Design zu reproduzieren, zu verbreiten oder anderweitig zu vermarkten (z.B. auf T-Shirts oder Merchandising-Produkten), ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Tätowierers.

4.2 Kunden-Designs

Falls der Kunde ein eigenes Design mitbringt, stellt der Kunde sicher, dass er alle notwendigen Rechte an diesem Design besitzt (z.B. keine Urheberrechtsverletzungen). Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für etwaige rechtliche Probleme, die durch das Mitbringen von Designs entstehen, die gegen das Urheberrecht oder andere Rechte Dritter verstoßen.

4.3 Verwendung des Designs durch den Tätowierer

Der Tätowierer behält sich das Recht vor, das Tattoo-Design zu verwenden und zu vermarkten, insbesondere in sozialen Medien, auf Webseiten oder in anderen Werbematerialien, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos des Tattoos zu Dokumentations- und Marketingzwecken aufgenommen und veröffentlicht werden können.

5. Preis und Bezahlung

5.1. Der preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv und Körperstelle.

5.2. Ein Preisrahmen wird im Voraus zwischen dem Tätowierer und dem Kunden festgelegt. Der endgültige Preis wird vom Tätowierer ermittelt. Ohne vorherige Absprache mit dem Kunden darf der Preis jedoch nicht den im Voraus vereinbarten Preisrahmen überschreiten. 

Nach Erbringung der Leistung ist die Bezahlung ausschließlich in bar und in voller Höhe zu leisten. Der vereinbarte Endpreis sowie die Sitzungsdauer verstehen sich in Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

6. Haftung und Risiken

6.1 Mögliche Risiken eines Tattoos

Der Kunde erkennt an, dass das Tätowieren mit bestimmten Risiken verbunden ist, die durch unsachgemäße Pflege, unvorhersehbare körperliche Reaktionen oder unzureichende Hygiene auftreten können. Zu den möglichen Risiken gehören, aber sind nicht beschränkt auf:

  • Infektionen: Das Tattoo kann sich entzünden, wenn es nicht richtig gepflegt wird.

  • Allergische Reaktionen: Es kann zu einer Allergie gegen die verwendeten Tinten oder Materialien kommen.

  • Narbenbildung: Bei der Heilung kann es zu Narbenbildung kommen, insbesondere bei falscher Pflege oder bei Personen, die zur Narbenbildung neigen.

  • Veränderung des Tattoo-Aussehens: Das Tattoo kann sich durch Heilung und Hautveränderungen verändern und in einigen Fällen verblassen.

6.2 Haftung des Tätowierers

Der Tätowierer haftet nur für Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung des Tätowierers ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine unsachgemäße Pflege des Tattoos nach der Sitzung oder durch gesundheitliche Vorerkrankungen des Kunden verursacht wurde.

Der Tätowierer haftet nicht für:

  • Komplikationen oder Infektionen, die durch falsche Pflege des Kunden auftreten.

  • Schädigungen durch das Verfälschen von Pflegehinweisen oder das Abweichen von den empfohlenen Heilungsprozessen.

  • Reaktionen auf die verwendeten Tattoo-Farben oder Tinten, die dem Kunden vorher nicht bekannt waren.

6.3 Haftung des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich während des gesamten Heilungsprozesses an die Pflegehinweise des Tätowierers zu halten. Bei Missachtung dieser Pflegeanweisungen, insbesondere im Hinblick auf Hygiene, Sonneneinstrahlung, Kratzen oder Reiben des frischen Tattoos, übernimmt der Tätowierer keine Haftung für auftretende Probleme wie Infektionen, Narben oder unerwünschte Heilungsverläufe.

7. Datenschutz

7.1 Erhebung und Verarbeitung von Daten

Der Tätowierer erhebt, verarbeitet und speichert die persönlichen Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Zu den gesammelten Daten gehören Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls Gesundheitsinformationen, die für die Durchführung des Tätowierens notwendig sind (z.B. Allergien, Hautkrankheiten).

7.2 Verwendung der Daten

Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Tätowierungsauftrags und zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

7.3 Fotografische Erfassung und Veröffentlichung

Der Tätowierer behält sich das Recht vor, Fotos des fertigen Tattoos zu erstellen und für eigene Zwecke zu verwenden, z.B. für Werbemaßnahmen, Social Media oder die eigene Webseite. Der Kunde stimmt zu, dass Fotos seines Tattoos veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. In diesem Fall wird der Tätowierer keine Fotos des Tattoos verwenden.

7.4 Rechte des Kunden

Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, sowie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten zu beantragen. Dies gilt, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

8. Urheberrechtliche Hinweise zu Inhalten auf der Webseite und Social Media

8.1 Eigentum an Inhalten

Alle Inhalte auf der Webseite des Tätowierers sowie auf den Social-Media-Kanälen (z.B. Instagram, Facebook, etc.), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos, Texte, Designs, Logos und Grafiken, sind geistiges Eigentum des Tätowierers und unterliegen dem Urheberrecht. Diese Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Tätowierers nicht genutzt, vervielfältigt, verbreitet oder verändert werden.

8.2 Verbot der Nutzung ohne Zustimmung

Es ist untersagt, Inhalte von der Webseite oder aus den Social-Media-Kanälen des Tätowierers in jeglicher Form zu verwenden, insbesondere:

  • Veröffentlichung von Fotos oder Videos auf eigenen Seiten oder Kanälen (z.B. in sozialen Netzwerken, auf Blogs oder Webseiten),

  • Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte für kommerzielle Zwecke,

  • Bearbeitung oder Veränderung der Inhalte, wie z.B. das Zuschneiden von Bildern oder das Hinzufügen von eigenen Markenzeichen oder Logos.

8.3 Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Die unbefugte Nutzung von Inhalten, die auf der Webseite oder den Social-Media-Kanälen des Tätowierers veröffentlicht sind, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Falle einer unrechtmäßigen Nutzung behält sich der Tätowierer das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen.

8.4 Ausnahme

Die Verwendung von Inhalten (z.B. Fotos des Tattoos, die auf Social Media geteilt werden) kann nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Tätowierers gestattet werden. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen, um Gültigkeit zu haben.